Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026
§ 1 Gegenstand des Vertrags
(1) HybridFluss (Gaina Iosua, Wagner Flavio, Wagner Marc-Louis GbR, Brunnenstraße 46, 94336 Hunderdorf, nachfolgend „HybridFluss") erbringt Beratungs-, Analyse-, Umsetzungs- und Schulungsleistungen im Bereich Künstlicher Intelligenz und Prozessdigitalisierung für Unternehmen, insbesondere: KI-Workshops, KI-Analysen, Einrichtung von KI-Plattformen und Assistenten, Entwicklung von KI-Mitarbeitern und Automatisierungen, Entwicklung interner Anwendungen, Wissenstransfer, Betrieb und Wartung sowie laufende Begleitung.
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen HybridFluss und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher sind ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn HybridFluss ihnen in Textform zustimmt.
(3) HybridFluss schuldet ein fachgerechtes Tätigwerden nach anerkannten Standards. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder rechtlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich in Textform vereinbart ist. HybridFluss erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Leistungen eines Datenschutzbeauftragten.
§ 2 Nutzung von Software und Drittanbieterlösungen
(1) HybridFluss wählt für die Leistungserbringung Software Dritter aus (zum Beispiel KI-Plattformen, Datenbank- und Hosting-Dienste, Entwicklungswerkzeuge) und integriert sie. Die Rechte an dieser Software verbleiben bei den jeweiligen Herstellern; es gelten deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
(2) Der Kunde beschafft und bezahlt die erforderlichen Lizenzen selbst, soweit im Angebot nichts anderes steht. HybridFluss ist nicht verantwortlich für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung oder Änderungen von Drittanbieterdiensten.
(3) Eine vollständige Kompatibilität mit den Systemen des Kunden oder Fehlerfreiheit von Drittsoftware kann HybridFluss nicht garantieren. HybridFluss benennt Prüfpunkte vor der Beauftragung und weist auf erkennbare Risiken hin.
§ 3 Pflichten von HybridFluss
(1) HybridFluss erbringt die Leistungen im Rahmen des vereinbarten Umfangs und Budgets und informiert den Kunden unverzüglich, wenn absehbar ist, dass der Umfang nicht ausreicht.
(2) HybridFluss dokumentiert wesentliche Entscheidungen, Konfigurationen und Änderungen und übergibt die Dokumentation bei Abnahme oder Vertragsende.
(3) Die organisatorische Koordination der Umsetzung liegt bei HybridFluss. Fachliche, rechtliche und datenschutzrechtliche Verantwortung für den Einsatz der Ergebnisse im Betrieb des Kunden bleibt beim Kunden.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Nach einem Beratungsgespräch, Workshop oder einer Analyse unterbreitet HybridFluss ein Angebot in Textform, das Leistungsumfang, Ergebnisse, Abnahmekriterien, Preis und Zahlungsbedingungen enthält.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Annahmefrist in Textform bestätigt (auch durch elektronische Signatur). Abweichende Erklärungen des Kunden führen nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch HybridFluss zum Vertragsschluss.
§ 5 Einsatz von KI-Systemen
(1) HybridFluss setzt KI-Modelle und -Plattformen ein, die in der Europäischen Union gehostet werden. Daten des Kunden werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet, es sei denn, der Kunde stimmt ausdrücklich zu.
(2) KI-generierte Inhalte (Texte, Auswertungen, Vorschläge, Entwürfe) sind Arbeitshilfen. Die Prüfung, Freigabe und Verwendung im Geschäftsverkehr liegt in der Verantwortung des Kunden. HybridFluss richtet Freigabeschritte an den kritischen Stellen ein, sofern im Angebot vereinbart.
(3) HybridFluss verarbeitet keine produktiven personenbezogenen Daten des Kunden, außer nach ausdrücklicher, zweckgebundener Freigabe in Textform und auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig Ansprechpartner, Zugänge, Systeme, Beispieldaten und Entscheidungen bereit und schließt die erforderlichen Verträge mit Drittanbietern (insbesondere Verträge zur Auftragsverarbeitung) eigenverantwortlich ab.
(2) Bei unzureichender Mitwirkung verschieben sich Termine angemessen; HybridFluss gerät nicht in Verzug. Mehraufwand infolge fehlender Mitwirkung wird gesondert vergütet.
(3) Der Kunde ist und bleibt Inhaber der genutzten Konten und Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die in seinem Betrieb eingesetzten Systeme. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) setzt voraus, dass der Kunde die erforderlichen Rechtsgrundlagen sicherstellt.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Leistungen werden zu Festpreisen gemäß Angebot erbracht, soweit nicht ausdrücklich eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. [PRÜFEN 7] Rechnungen sind ohne abweichende Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.
(3) Betrieb und Wartung werden als monatliche Pauschale ab Inbetriebnahme abgerechnet.
(4) Befindet sich der Kunde länger als 14 Tage in Zahlungsverzug, kann HybridFluss die Leistungen bis zum Ausgleich einstellen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(5) Ergibt sich bei Abrechnung nach Aufwand, dass der geschätzte Aufwand wesentlich überschritten wird, informiert HybridFluss den Kunden unverzüglich in Textform. Die Fortsetzung wird gemeinsam in Textform vereinbart.
§ 8 Abnahme
(1) HybridFluss zeigt die Fertigstellung eines Ergebnisses oder Meilensteins in Textform an und übergibt die vereinbarte Dokumentation.
(2) Der Kunde prüft innerhalb von 10 Werktagen und rügt wesentliche Mängel in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt.
(3) Erfolgt innerhalb der Frist keine wesentliche Mängelrüge oder nimmt der Kunde das Ergebnis produktiv in Betrieb, gilt es als abgenommen.
§ 9 Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) Methoden, Vorlagen, Vorgehensmodelle, Prompt-Strukturen und generische Bausteine von HybridFluss verbleiben bei HybridFluss. Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die interne Nutzung.
(2) Kundenspezifische Konfigurationen, Anwendungen und Code, die in den Konten und der Infrastruktur des Kunden erstellt und abgenommen wurden, stehen im Eigentum des Kunden. HybridFluss darf die dabei eingesetzten generischen Bausteine weiterverwenden, soweit sie kein kundenspezifisches Know-how enthalten.
(3) Bei Vertragsende unterstützt HybridFluss die vollständige Übergabe (Zugänge, Dokumentation, Konfigurationen). Es besteht keine Bindung an HybridFluss; alles Gebaute ist ohne HybridFluss weiter nutzbar.
§ 10 Gewährleistung
(1) HybridFluss erbringt die Leistungen nach anerkannten fachlichen Standards. Bei wesentlichen, reproduzierbaren Mängeln an Umsetzungsergebnissen leistet HybridFluss innerhalb angemessener Frist nach.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen. Ansprüche wegen Drittanbieterdiensten richten sich nach deren Bedingungen.
§ 11 Haftung und Verjährung
(1) HybridFluss haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HybridFluss nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung der letzten zwölf Monate des betroffenen Vertrags. [PRÜFEN 8]
(3) Keine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverluste, soweit gesetzlich zulässig; für Datenverluste nur, soweit sie unmittelbar durch von HybridFluss zu vertretende Konfigurationen verursacht und nicht durch fehlende Sicherungen des Kunden mitverursacht wurden. Keine Haftung für Ausfälle, Änderungen oder Einstellung von Drittanbieterdiensten und für Ergebnisse von Anwendungen, die der Kunde abgenommen hat und in eigener Verantwortung betreibt.
(4) Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 13 Monaten ab Entstehung und Kenntnis, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Personenschäden betroffen sind.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge (Workshop, Analyse, Umsetzung) enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung.
(2) Betriebs- und Wartungsverträge sowie laufende Begleitung laufen auf unbestimmte Zeit ab Inbetriebnahme mit einer Mindestlaufzeit gemäß Angebot [PRÜFEN 9] und können danach von beiden Seiten mit einer Frist von [PRÜFEN 9] zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung
Mit Vertragsende stellt HybridFluss die Leistungen ein, übergibt Dokumentation und Zugänge gemäß § 9 Abs. 3 und löscht lokale Kopien und Testdaten des Kunden; die Löschung wird auf Wunsch in Textform bestätigt. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
§ 14 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt.
§ 15 Datenschutz
Beide Parteien halten DSGVO und BDSG ein. Verarbeitet HybridFluss personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, wird vorab ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Drittanbieter, die der Kunde einsetzt, sind dessen Auftragsverarbeiter; die Verträge schließt der Kunde.
§ 16 Referenznennung
HybridFluss darf auf die Geschäftsbeziehung hinweisen. Die Verwendung von Firmenname, Logo, Zitaten oder Bildmaterial des Kunden in Referenzen, auf der Website oder in Präsentationen bedarf der vorherigen Freigabe des Kunden in Textform; ein Widerruf ist mit Wirkung für die Zukunft möglich.
§ 17 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
(1) Bei Meinungsverschiedenheiten bemühen sich die Parteien zunächst um eine gütliche Einigung innerhalb von 14 Kalendertagen.
(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen ist der Sitz von HybridFluss [PRÜFEN 10].
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.